Planungsfreiheit bei GasherdenGasherd-Installation
noch einfacher als bisher !In den Technischen Regeln für die
Gasinstallation (TRGI), im Frühjahr 2008 neu vom DVGW herausgegeben, wurde eine
Ergänzung vorgenommen.
Bei der Aufstellung von Gas-Haushalts-Kochgeräten wird auf aufwändige Lösungen
zur Abgasabführung verzichtet. Der bauaufsichtliche Arbeitskreis der ARGEBAU
hat dieser Änderung zugestimmt.
Oberstes Gebot beim Betrieb eines
Erdgasherdes sind technische Gerätesicherheit und eine zuverlässige Abführung
der Abgase. Die offene Flamme hat in puncto Schnelligkeit und Regelbarkeiter besondere
Qualitäten, sie produziert aber zugleich Wärme und verbrauchte Luft, technisch formuliert:
Abgas. Daher ist die Aufstellung von Gas-Haushaltskochgeräten nur erlaubt, wenn
durch einen sicheren Luftwechsel in der Küche, Belästigungen oder Gefährdungen
für Hausfrau und Hobbykoch ausgeschlossen sind.
11-kW-Grenze Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennbelastung bis 11 kW genügt
es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 15 m3 [25] aufweist und mindestens eine Tür ins
Freie oder ein Fenster hat, die bei Bedarf geöffnet werden können.
Geräteleistung 11 – 18 kW Dieser Gasherdtyp hat z.B. einen WoK-Brenner. Beim Betrieb eines solchen
Herdes genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 2 m3/kW
aufweist und mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, die bei Bedarf
geöffnet werden können. Ferner ist eine Abluft-Dunstabzugshaube erforderlich oder
eine kontrollierte Wohnungslüftungseinrichtung (kein Umluftbetrieb), die über
ein Mindest-Fördervolumen von 15 m3/h je kW Gesamtnennbelastung
verfügt. Entsprechende Zuluftöffnungen müssen vorhanden sein.
In der
Bedienungsanleitung der Gasherde bzw. Gasbrenner wird darauf hingewiesen, dass während des Betreibens
dieser Gasgeräte auch die Abluft-Dunstabzugshaube, oder alternativ das
Wohnungslüftungsgerät entsprechend eingeschaltet sein müssen.
Die „TRGI-Ergänzung
Gas-Haushalts-Kochgeräte“, herausgegeben vom DVGW e.V. finden Sie im Internet
unter
http://www.dvgw.de/angebote-leistungen/regelwerk/kommentare/trgi-ergaenzung-gas-haushalts-kochgeraete