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Planungsfreiheit bei Gasherden

Gasherd-Installation noch einfacher als bisher !

In den Technischen Regeln für die Gasinstallation (TRGI), im Frühjahr 2008 neu vom DVGW herausgegeben, wurde eine Ergänzung vorgenommen.
Bei der Aufstellung von Gas-Haushalts-Kochgeräten wird auf aufwändige Lösungen zur Abgasabführung verzichtet. Der bauaufsichtliche Arbeitskreis der ARGEBAU hat dieser Änderung zugestimmt.
 
Oberstes Gebot beim Betrieb eines Erdgasherdes sind technische Gerätesicherheit und eine zuverlässige Abführung der Abgase. Die offene Flamme hat in puncto Schnelligkeit und Regelbarkeiter besondere Qualitäten, sie produziert aber zugleich Wärme und verbrauchte Luft, technisch formuliert: Abgas. Daher ist die Aufstellung von Gas-Haushaltskochgeräten nur erlaubt, wenn durch einen sicheren Luftwechsel in der Küche, Belästigungen oder Gefährdungen für Hausfrau und Hobbykoch ausgeschlossen sind.
 
11-kW-Grenze
Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennbelastung bis 11 kW genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 15 m3 [25] aufweist und mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, die bei Bedarf geöffnet werden können.
 
Geräteleistung 11 – 18 kW
Dieser Gasherdtyp hat z.B. einen WoK-Brenner. Beim Betrieb eines solchen Herdes genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 2 m3/kW aufweist und mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, die bei Bedarf geöffnet werden können. Ferner ist eine Abluft-Dunstabzugshaube erforderlich oder eine kontrollierte Wohnungslüftungseinrichtung (kein Umluftbetrieb), die über ein Mindest-Fördervolumen von 15 m3/h je kW Gesamtnennbelastung verfügt. Entsprechende Zuluftöffnungen müssen vorhanden sein.
In der Bedienungsanleitung der Gasherde bzw. Gasbrenner  wird darauf hingewiesen, dass während des Betreibens dieser Gasgeräte auch die Abluft-Dunstabzugshaube, oder alternativ das Wohnungslüftungsgerät entsprechend eingeschaltet sein müssen.
Die „TRGI-Ergänzung Gas-Haushalts-Kochgeräte“, herausgegeben vom DVGW e.V. finden Sie im Internet unter
 
http://www.dvgw.de/angebote-leistungen/regelwerk/kommentare/trgi-ergaenzung-gas-haushalts-kochgeraete

 


 
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